Häufig gestellte Fragen und Antworten

Allgemeines zur LeA-Studie

Die Studie zu „Lebensverläufen und Altersvorsorge“ (LeA) ist ein Forschungsprojekt der Deutschen Rentenversicherung Bund in Kooperation mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Die Durchführung der Befragung übernimmt das infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft.

Die LeA-Studie untersucht die Lebensverläufe und die Altersvorsorge der Menschen zwischen 40 bis unter 60 Jahren sowie ihrer Partnerinnen und Partner in Deutschland. Ziel ist es, einen Überblick über die aktuelle Altersvorsorge dieser Menschen zu gewinnen und zu verstehen, welche Lebensumstände und -entscheidungen sie beeinflussen bzw. in der Vergangenheit beeinflusst haben. Dies können etwa die Art und die Dauer der Beschäftigung, Unterbrechungen im Berufsleben oder Familienzeiten sein. Auf der Grundlage der Ergebnisse sollen belastbare Erkenntnisse für die Weiterentwicklung der Alterssicherung in Deutschland gewonnen werden.

Eine gleichnamige Vorgängerstudie wurde 2016 durchgeführt. Die Ergebnisse wurden in einem ausführlichen Bericht veröffentlicht und sind in zahlreiche weitere wissenschaftliche Vorträge und Publikationen einschließlich der Arbeit der 2018 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales einberufenen „Kommission Verlässlicher Generationenvertrag“ (hier) eingeflossen.

In der LeA-Studie stellen wir Ihnen Fragen zu Ihrem bisherigen Berufsleben, Ihrer Altersvorsorge und Ihrer aktuellen Lebenssituation, also z.B. zu Partnerschaft, Familie oder Gesundheit.

Erste Ergebnisse der LeA-Studie werden voraussichtlich Ende 2027 veröffentlicht.

Die Teilnahme an der LeA-Studie

Sie wurden für die LeA-Studie nach einem statistischen Zufallsverfahren aus dem Melderegister Ihrer Gemeinde ausgewählt. Gemäß Bundesdatenschutzgesetz darf Ihre Gemeinde eine sogenannte Gruppenauskunft über bestimmte Daten (Geburtsdatum, Anschrift etc.) ihrer Einwohner geben, wenn die Auskunft im öffentlichen Interesse liegt. Dies ist für unser wissenschaftliches Vorhaben der Fall. Jede ausgewählte Person steht dabei stellvertretend für viele andere Menschen in ihrer Gemeinde und in Deutschland. Deshalb ist Ihre Teilnahme besonders wichtig.

Für die LeA-Studie wurden ca. 50.000 Personen bundesweit zufällig aus den Melderegistern der jeweiligen Gemeinden ausgewählt und anschließend kontaktiert.

Ja, Ihre Teilnahme an der Befragung der LeA-Studie ist freiwillig.

Für die Qualität und die Aussagekraft der Studie sind Ihre Antworten jedoch überaus wichtig. Entscheidend für die Ergebnisse ist, dass möglichst alle zufällig ausgewählten Personen teilnehmen.

Die LeA-Studie liefert wichtige Daten für die Deutsche Rentenversicherung und politische Entscheidungsträger, um die Altersvorsorge und -sicherung im Interesse aller Generationen zielgenau weiterzuentwickeln. Dabei geht um Fragen wie:

  • Wer sorgt wie für das Alter vor?
  • Wo bestehen gegebenenfalls Vorsorgelücken?
  • Wovon hängt es ab, ob Menschen gut für das Alter vorsorgen können?
  • Wie beeinflussen z.B. Zeiten der Arbeitslosigkeit, Krankheit oder andere Erwerbsunterbrechungen (z.B. wegen Kindererziehung, Pflege Angehöriger) die Altersvorsorge?

Um solche Fragen zu beantworten, bedarf es einer guten Datenbasis. Ihr Mitwirken ist wichtig, damit Sie und andere dabei angemessen berücksichtigt werden können.

Ausführliche Informationen zur LeA-Studie finden Sie im Internet auf der Website der Deutschen Rentenversicherung Bund als auch beim infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft. Dort werden Hintergrund, Ziel und Ablauf der Studie umfassend dargestellt. Selbstverständlich erfolgt die Durchführung unter Einhaltung aller geltenden Datenschutzbestimmungen (Datenschutz zur Studie).

Wenn Sie Fragen zu der Durchführung der Studie haben, kontaktieren Sie uns per E-Mail lea@infas.de oder rufen Sie uns an 0800 2233404.

Das Interview der LeA-Studie

Die Interviewer von infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft sind professionell ausgebildet und wurden speziell für die LeA-Studie geschult. Sie können sich von ihnen den Interviewerausweis zeigen lassen und nach weiteren Informationen über die LeA-Studie fragen.

Bei Zweifeln oder Problemen mit den Interviewern kontaktieren Sie uns per E-Mail lea@infas.de oder rufen Sie uns an 0800 2233404.

Nachdem Sie die Ankündigung der LeA-Studie per Post erhalten haben, wird sich ein Interviewer oder eine Interviewerin vom infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft persönlich mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen passenden Gesprächstermin für ein Interview zu vereinbaren.

Ja, Sie können Unterlagen (z.B. einen aktuellen Lebenslauf mit Angaben zu Ihrem beruflichen Werdegang, Ihre Sozialversicherungsnummer oder Informationsschreiben von den Trägern bzw. Anbietern Ihrer Altersvorsorge) bereithalten, so dass Sie die Fragen der LeA-Studie besser und schneller beantworten können.

Der Interviewer oder die Interviewerin sieht Ihre Unterlagen selbstverständlich nur, wenn Sie das ausdrücklich möchten, und diese Unterlagen verbleiben bei Ihnen.

Weitere Informationen zur Vorbereitung finden Sie ebenfalls auf der Seite Befragungsablauf.

Nachdem Ihnen noch einmal Hintergrund und Ziele der LeA-Studie erläutert wurden, geht der Interviewer mit Ihnen Schritt für Schritt durch den Fragebogen der LeA-Studie und erfasst Ihre Antworten digital.

Im Mittelpunkt des Fragebogens stehen Ihr Lebensverlauf und Ihre Altersvorsorge. Sollte es Fragen geben, auf die Sie nicht antworten möchten, können Sie selbstverständlich die Angabe verweigern.

Weitere Informationen zum Ablauf finden Sie ebenfalls auf der Seite Befragungsablauf.

Das Interview der LeA-Studie dauert in der Regel etwa 45 Minuten.

In Ehen und Partnerschaften werden finanzielle Entscheidungen wie im Bereich der Altersvorsorge häufig gemeinsam getroffen und die daraus resultierenden Alterseinkommen in der Ruhestandphase im Haushalt meist geteilt. Um ein vollständiges Bild der Altersvorsorge und -sicherung zu erhalten, ist es deshalb wichtig, dass auch Ihr (Ehe-)Partner oder Ihre (Ehe-)Partnerin an der Befragung der LeA-Studie teilnimmt.

Sie erhalten nach dem Interview 10 Euro in bar als Dankeschön für Ihre Teilnahme an die LeA-Studie. Lebt Ihr Partner oder Ihre Partnerin im Haushalt und nimmt ebenfalls teil, erhält auch diese Person 10 Euro nach dem Interview.

Die Verwendung und der Schutz Ihrer Daten und Datenschutz in der LeA-Studie

Ihre Antworten aus dem LeA-Interview werden nur zusammen mit denen anderer Personen ausgewertet und die Ergebnisse in Texten, Tabellen und Grafiken dargestellt. Die Ergebnisse werden vorrangig dazu genutzt, Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen Gruppen von Personen bezüglich ihrer Lebensverläufe und ihrer Altersvorsorge zu untersuchen. Die Zahlen lassen dabei keine Rückschlüsse darauf zu, welche Person welche Angaben gemacht hat.

Die Ergebnisse der LeA-Studie werden auf verschiedenen Wegen in die politische und wissenschaftliche Diskussion über die Weiterentwicklung der Alterssicherung in Deutschland einfließen, zum Beispiel in Vorträgen, Berichten und sonstigen Publikationen.

Die Daten der LeA-Studie werden vorrangig von der Deutschen Rentenversicherung Bund und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales ausgewertet. Die anonymisierten Forschungsdaten können nach Abschluss des Projekts auch von anderen wissenschaftlichen Einrichtungen und Personen zu Forschungszwecken und für die universitäre Lehre genutzt werden.

Es ist dabei nicht möglich, aus den Antworten Rückschlüsse auf einzelne Personen zu ziehen. Die Anonymität wird auch für die Forschungsergebnisse gewahrt. Durch das strenge Datenschutzkonzept sind keine Rückschlüsse auf einzelne Person möglich.

Um das Interview der LeA-Studie möglichst kurz zu halten und vor allem aussagekräftige und belastbare Ergebnisse zu erhalten, können Ihre Befragungsdaten, sofern vorhanden und mit Ihrer Zustimmung, mit ausgewählten Verwaltungsdaten der gesetzlichen Rentenversicherung und der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (zur Riester-geförderten Altersvorsorge) ergänzt werden.

Die Daten aus Ihrem Versicherungslauf bei der Deutschen Rentenversicherung enthalten u.a. Informationen zu Zeiten der Beschäftigung, Arbeitslosigkeit, Kindererziehung und Pflege. Die Daten der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen enthalten u.a. Informationen zu eingezahlten Beiträgen, erhaltenen staatlichen Zulagen und dem Stand des Altersvorsorgevermögens Ihres Riester-Vertrags.

Die Verknüpfung Ihrer Angaben im LeA-Interview mit den Verwaltungsdaten erfolgt ausschließlich mit Ihrer Einwilligung. Sie ist freiwillig, unabhängig von Ihrer Teilnahme an der Studie und kann jederzeit widerrufen werden.

Ihre persönlichen Daten (z.B. Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort oder Sozialversicherungsnummer) werden einmalig benötigt, um Sie eindeutig in den Datenbeständen der Deutschen Rentenversicherung bzw. der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen zu identifizieren.

Anschließend wird für Sie eine spezielle Kennziffer gebildet. Die weitere Zusammenführung der Daten erfolgt ausschließlich über diese Kennziffer, ohne Namen oder Anschrift. Die Stellen, die die Identifikation vornehmen, haben keinen Zugriff auf Ihre Befragungsdaten. Nach der Zuordnung werden die Identifikationsdaten gelöscht.

Der Schutz Ihrer Daten hat in der LeA-Studie höchste Priorität. Die Erhebung und Verarbeitung Ihrer Angaben erfolgt streng nach den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie den einschlägigen Regelungen des Sozial- und Steuerdatenschutzes.

Sozialdaten der gesetzlichen Rentenversicherung

Daten aus der gesetzlichen Rentenversicherung zählen zu sogenannten Sozialdaten. Für diese Daten gelten die besonderen Schutzvorschriften des Sozialgesetzbuches (insbesondere SGB X). Diese Regelungen stellen sicher, dass Sozialdaten nur für klar definierte Zwecke verarbeitet werden dürfen und einem besonders hohen Schutz unterliegen. In der LeA-Studie werden diese Daten ausschließlich für wissenschaftliche Auswertungen genutzt. Personenbezogene Angaben werden frühzeitig getrennt und durch Kennziffern ersetzt.

Riester-Daten der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen

Daten zur Riester-Förderung gehören zum steuerlichen Rechtskreis und unterliegen den strengen Regelungen der Abgabenordnung, insbesondere dem sogenannten Steuergeheimnis. Dieses schützt steuerliche Daten vor unbefugter Nutzung oder Weitergabe. Auch diese Daten dürfen nur für gesetzlich zulässige Zwecke verarbeitet werden.

In der LeA-Studie erfolgt die Nutzung ausschließlich auf Grundlage Ihrer freiwilligen Einwilligung und in anonymisierter Form. Eine Identifizierung einzelner Personen ist für die Forschenden nicht möglich.

Unabhängig von der Datenquelle gilt: Ihre Angaben werden nicht an Dritte weitergegeben und nicht für Verwaltungsentscheidungen verwendet. Ein Missbrauch Ihrer Daten ist durch die gesetzlichen Vorgaben und die technischen Schutzmaßnahmen ausgeschlossen.

Weitere Informationen zum Schutz Ihrer Angaben finden Sie in der Datenschutzerklärung (hier).

Ansprechpartner für die LeA-Studie

Falls Sie weitere Fragen zur LeA-Studie haben, kontaktieren Sie uns per E-Mail lea@infas.de oder rufen Sie uns an 0800 2233404.